Je nach geistigem und körperlichem Befinden können auch bei Senioren Konstellationen vorliegen, unter denen es problematisch werden kann, den richtigen Versicherungsschutz zu erhalten. Drei Problembereiche können dabei eine Rolle spielen: die fehlende Geschäftsfähigkeit, die fehlende Deliktsfähigkeit oder das Erfordernis einer Gesundheitsprüfung.
Besitzt ein Senior oder eine Seniorin aufgrund seines beziehungsweise ihres Befindens nicht mehr die erforderliche Geschäftsfähigkeit, kann die betroffene Person selbst keinen Versicherungsvertrag abschließen. An seine beziehungsweise ihre Stelle treten dann Angehörige oder Betreuende.
Die fehlende Deliktsfähigkeit spielt für die Haftungsfrage eine entscheidende Rolle. Das Erfordernis einer Gesundheitsprüfung ergibt sich beim Abschluss von privaten Personenversicherungen, wie zum Beispiel einer Unfallversicherung.
Das Competence Centrum Behindertenhilfe hält Lösungen vor, bei denen diese Themen bereits im Vorfeld bedacht worden sind.