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Versicherungen bei Delikt- oder Geschäftsunfähigkeit

Immer passend versichert

Die ganze Bandbreite des Versicherungsschutzes

Drei Themen können chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung oder auch Senioren bei der Beschaffung von Versicherungsschutz vor Probleme stellen: fehlende Geschäftsfähigkeit, fehlende Deliktsfähigkeit oder das Erfordernis einer Gesundheitsprüfung. Aber dafür gibt es Lösungen: Wenn wegen fehlender Geschäftsfähigkeit die Vertretung bei einer Willenserklärung erforderlich ist, können Angehörige oder die bestellten Betreuenden an die Stelle treten. Für die Privathaftpflichtversicherung bieten wir eine Möglichkeit, die eine hohe Versicherungssumme inklusive einer Deliktunfähigkeitsklausel bereitstellt.

Auch im Bereich der Unfallversicherungen können wir Ihnen eine Lösung aufzeigen, bei der auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird.

Unsere speziellen Rahmenverträge sehen weitere Lösungen vor, die weit über dem Marktstandard liegen. So sind beispielsweise über die Hausratversicherung im betreuten Wohnen auch persönliche Gegenstände abgesichert.

Auf der Seite FAQ werden die unten aufgeführten Versicherungssparten im Einzelnen erläutert.