Sind Menschen mit Behinderung oder Senioren in betreuenden Einrichtungen untergebracht oder wohnen sie in Heimen und Wohnungen der Behinderten- beziehungsweise Altenhilfe, sorgen die Einrichtungsträger in der Regel für den erforderlichen Versicherungsschutz. Bei Bedarf lassen sich über Sammelverträge häufig private Versicherungen zu günstigen Prämien einbeziehen.
Träger von Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, Ansprüche, die sich aus der Arbeit gegen die in der Werkstatt Tätigen ergeben können, in die Betriebshaftpflichtversicherung mit einzuschließen.
In der Regel sorgt der Einrichtungsträger für den Versicherungsschutz für die persönlichen Sachen der betreuten Menschen beziehungsweise seiner Mitarbeitenden. Darüber hinausgehende Absicherungen müssen privat organisiert werden.
Die Träger haben zudem die Möglichkeit, für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen preiswerte, maßnahmenbezogene oder dauerhafte Absicherungslösungen zu treffen.
In jedem Fall sollten Angehörige oder Betreuende sich bei den jeweiligen Einrichtungen über den von dieser Seite bestehenden Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderung beziehungsweise Senioren informieren. So lassen sich Versicherungslücken und sinnvolle Ergänzungen erkennen, aber auch Doppelabsicherungen vermeiden. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Einrichtungen lassen sich Fragen zur Absicherung einzelner, auch privater Risiken über Sammelverträge effizient und in der Regel zu wesentlich günstigeren Konditionen lösen.