Verträge können nur Menschen abschließen, die geschäftsfähig sind. Wenn bei fehlender Geschäftsfähigkeit die Vertretung bei einer Willenserklärung erforderlich ist beziehungsweise wegen fehlender Deliktsfähigkeit mangels Haftung eine Aufsichtsverletzung in Frage kommt, sind Angehörige beziehungsweise Betreuende gefragt.