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Versicherungen Betreuer

Anstelle des Anderen

Versicherungsschutz für Angehörige und Betreuende

Verträge können nur Menschen abschließen, die geschäftsfähig sind. Wenn bei fehlender Geschäftsfähigkeit die Vertretung bei einer Willenserklärung erforderlich ist beziehungsweise wegen fehlender Deliktsfähigkeit mangels Haftung eine Aufsichtsverletzung in Frage kommt, sind Angehörige beziehungsweise Betreuende gefragt.

Das Competence Centrum Behindertenhilfe hält Lösungen vor, bei denen diese Themen bereits im Vorfeld bedacht worden sind. 

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